Absturzsicherung aus Glas dienen Ihrer Sicherheit, können darüber hinaus auch ein echter Blickfang sein. Brüstungen aus Glas eigenen sich hervorragend für Treppen und bodentiefe Fenster, mit dem Vorteil, dass das Tageslicht weiterhin herein gelassen wird.
Gerne bieten wir Ihnen eine individuelle Lösung aus Einscheiben-Sicherheitsglas ESG oder Verbundscheiben-Sicherheitsglas VSG an. Dies natürlich zum fairen Preis!
Auch im Innenbereich ist eine Abstursicherung aus Glas aufgrund ihrer Lichtdurchlässigkeit hervorragend geeignet.
Für Treppenbrüstungen ist Glas das ideale Material. Sie dienen der Sicherheit und lassen Licht durchscheinen. Ob klares oder satiniertes Einscheiben-Sicherheitsglas ESG oder Verbundscheiben-Sicherheitsglas VSG, für jede Sicherungshöhe können wir Ihnen die passende Glasart anbieten
Befestigt werden die Glaselemente entweder mit Aluminiumschienen oder mit Winkelbefestigungen aus massiven Messing. Die Oberflächen sind entweder glanzverchromt oder mit einem VA-Finish veredelt.
Satinierungen sind selbstverständlich vollflächig oder in modernen Designs möglich.
Absturzsicherungen für Fenster und französiche Balkone – sogenannte Umwehrungen – erhalten Sie bei uns für alle gängigen Kunststoff-, Aluminium-, Holz- oder Stahlfenster.
Befestigt werden die Fenster-Absturzsicherungen für den Außenbereich mit geeigneten Aluminiumprofilen bzw. Befestigungssystemen, die der jeweiligen Bau-Ordnung gerecht werden.
Satinierungen als Sichtschutz sind hierbei auch möglich, ohne auf den Vorteil der Lichtdurchlässigkeit verzichten zu müssen.
Eine Absturzsicherung ist notwendig wenn eine Person sich bei einem Sturz verletzen könnte. Schon bei einer Absturzhöhe von 50 cm können zum Teil schwere Verletzungen die Folge sein.
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: Landesbauordnung § 41 Umwehrungen Absatz 5: "Fensterbrüstungen müssen bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 m mindestens 0,80 m, darüber mindestens 0,90 m hoch sein. Geringere Brüstungshöhen sind zulässig, wenn durch andere brüstungsähnliche Vorrichtungen diese Mindesthöhen eingehalten werden...."
BauO NRW